Clubrichtlinien

 

Clubrichtlinien

Richtlinien für eine Tierhaltung, welche den Bedürfnissen der Tiere bestmöglich entspricht.
Gemäss §6 der Statuten des «Club der Rattenfreunde CH» verpflichten sich die RattenhalterInnen unter unseren Mitgliedern durch die Mitgliedschaft, ihre Tiere entsprechend den Club-Richtlinien zu halten und ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise zu entsprechen.

Dazu gehören:

  • Das Rattenheim darf (bei zwei Ratten) ein Mindestmass von 100 x 100 x 50 cm nicht unterschreiten. Er muss einen festen Standort in einem Wohnraum haben, sicher vor Gefahren und Zugluft
  • Das Rattenheim soll tiergerecht und abwechslungsreich eingerichtet und in verschiedene Wohnbereiche eingeteilt sein. Die Tiere sollen sich an der Einrichtung nicht verletzen können und sie muss dem Verhalten der Tiere Rechnung tragen.
    Zur ständigen Einrichtung gehören: Verschiedene Etagen, Unterschlupfmöglichkeiten (Häuschen, Korkröhren etc.), frisches Wasser, Körnerfutter, Nage- und Beschäftigungsmaterial, Nestmaterial (Tücher, Zeitungsschnipsel, Haushalts- oder WC-Papier etc.) und Klettermöglichkeiten. Hobelspäne und Heu sollen nicht als Einstreu verwendet werden. Im Interesse der Tiere muss das Domizil genügend häufig kontrolliert und gereinigt werden.
  • Ratten dürfen niemals einzeln gehalten werden. Damit keine unkastrierten Männchen alleine bleiben müssen, empfiehlt es sich, Männchen generell ab ca. zehn Wochen bei einem erfahrenen Tierarzt kastrieren zu lassen.
  • Die Ratten sollten täglichen Auslauf erhalten. Mindestens ein bis zwei Stunden täglich sollen sie frei herumlaufen können (Herumtragen genügt nicht!)
  • Die Ratten müssen abwechslungsreich und gesund ernährt werden (täglich Frischfutter)
  • Neben der Gesundheitsvorsorge (gemäss Checkliste) erhalten die Tiere im Krankheitsfall rechtzeitig die jeweils nötige Pflege und Behandlung durch den Tierarzt.

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