Clubrichtlinien
Richtlinien für eine Tierhaltung, welche den Bedürfnissen
der Tiere bestmöglich
entspricht.
Gemäss §6 der Statuten des «Club der Rattenfreunde CH» verpflichten
sich die
RattenhalterInnen unter unseren Mitgliedern durch die Mitgliedschaft, ihre Tiere
entsprechend den Club-Richtlinien zu halten und ihren Bedürfnissen in bestmöglicher
Weise zu entsprechen.
Dazu gehören:
- Das Rattenheim darf (bei zwei Ratten) ein Mindestmass von 100 x 100 x
50 cm nicht unterschreiten. Er muss einen festen Standort in einem Wohnraum
haben,
sicher vor Gefahren und Zugluft.
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- Das Rattenheim soll tiergerecht und abwechslungsreich eingerichtet
und in verschiedene Wohnbereiche eingeteilt sein. Die Tiere sollen
sich an der Einrichtung
nicht verletzen können und sie muss dem Verhalten der Tiere Rechnung
tragen.
Zur ständigen Einrichtung gehören: Verschiedene Etagen, Unterschlupfmöglichkeiten
(Häuschen, Korkröhren etc.), frisches Wasser, Körnerfutter,
Nage- und Beschäftigungsmaterial,
Nestmaterial (Tücher, Zeitungsschnipsel, Haushalts- oder WC-Papier etc.)
und Klettermöglichkeiten.
Hobelspäne und Heu sollen nicht als Einstreu verwendet werden.
Im Interesse der Tiere muss das Domizil genügend häufig kontrolliert
und gereinigt
werden.
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- Ratten dürfen niemals einzeln gehalten werden. Damit
keine unkastrierten
Männchen alleine bleiben müssen, empfiehlt es sich, Männchen
generell ab
ca. zehn Wochen bei einem erfahrenen Tierarzt kastrieren zu lassen.
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- Die Ratten sollten täglichen Auslauf erhalten. Mindestens
ein bis zwei Stunden
täglich sollen sie frei herumlaufen können (Herumtragen genügt
nicht!)
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- Die Ratten müssen abwechslungsreich und gesund ernährt
werden (täglich
Frischfutter)
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- Neben der Gesundheitsvorsorge (gemäss Checkliste) erhalten
die Tiere im
Krankheitsfall rechtzeitig die jeweils nötige Pflege und
Behandlung durch den
Tierarzt.
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